Als erstes Obergericht hat das Oberlandesgericht Stuttgart ein längst überfälliges anlegerfreundliches Urteil zur Auslegung von Risikokategoriebegriffen wie „Wachstum“ oder „Chance“ gefällt. Durch die verwendeten Begriffe wird dem Gericht zufolge das tatsächliche Risiko verschleiert – eine anlegergerechte Beratung sei daher nicht gegeben. Die verurteilte Bank muss nun das volle verlorene Kapital ersetzen plus 44.000 Euro Zinsen.
Quelle: Instock
Schlagwörter: Anleger, anlegergerecht, Bank, Chance, Commerzbank, Kategoriebegriffe, Oberlandesgericht, OLG, Risiko, Risikokategoriebegriffe, Stuttgart, Urteil, Wachstum
6. Februar 2014 um 19:40 |
Super-Urteil: Jetzt müssen alle Volksbank-Kundenberater umdressiert werden. Die kannten im Verkauf nur diese beiden Begriffe. Mal sehen, was sie künftig sagen.
7. Februar 2014 um 12:06 |
Die kann man nicht mehr umdressieren. Die sind so wie sie sind – darum Finger weg von VR-Banken. Generell: Mit Banken arbeitet man nur, wen nes garnicht anders geht.