Nach einer äußerst kontrovers geführten Hauptverhandlung verurteilte das Landgericht Rottweil die VR-Bank Horb-Freudenstadt eG zur vollständigen Rückabwicklung einer DGI-30-Beteiligung. Bis zuletzt hatte sich die beklagte Bank geweigert, die Rechtslage zu akzeptieren. Ihre Verteidigung stützte sie im Wesentlichen auf längst überholte Argumente. So habe sie ihre Aufklärungspflicht über gezahlte Provisionen nicht gekannt und befinde sich insoweit in einem Verbotsirrtum. Auch handele es sich bei den Provisionen nicht um Rückvergütungen, über welche aufzuklären sei. Sämtliche dieser Argumente sind durch die Obergerichte und den BGH längst widerlegt. Das bizarrste Argument war jedoch zur Rechtfertigung des Verjährungseinwands gezogen worden.
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LG Rottweil verurteilt Volksbank Horb-Freudenstadt eG zur Rückabwicklung eines DGI 30
19. März 2012
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Ein weiterer Meilenstein in der Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht und damit Erfolg für einen Betroffenen des DG Fond 30: Das Landgericht Mannheim verurteilte die VR Bank Rhein-Neckar eG. am 10.09.09 zu Schadensersatz für einen Zeichner des DG Fonds 30. Der Zeichner erhielt Schadensersatz über Euro 73.288,55, also seine Einlage zzgl. Agio inklusive entgangenem Gewinn zugesprochen.
Das Urteil wurde von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) erstritten.
Quelle: VWD