Ein Verfahren vor dem Landgericht Ulm endete für die betroffene DG-Anlegerin höchst erfreulich. Diese erhält nunmehr durch einen abgeschlossenen Vergleich mit der betroffenen VR-Bank sämtliche geleisteten Zahlungen, insgesamt knapp EUR 140.000,- zurück. Bislang war dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze noch keine Entscheidung des LG Ulm in DG-Sachen bekannt.