Nationalsozialistische Gesetzgebung gilt weiterhin für Genossenschaften in Deutschland

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Wer die Bundestagsdrucksache 18/11937 genau liest, der reibt sich die Augen: Kann es wirklich sein, dass die Bundesregierung aktiv an Gesetzen festhalten will, dei Adolf Hitler 1934 im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes eingeführt hat? Man kann es drehen und wenden wie man will: Es ist so. Der vom „Führer“ am 30. Oktober 1934 zum Zweck der Gleichschaltung beschlossene Anschlusszwang der Genossenschaften an einen genossenschaftlichen Prüfverband belibt erhalten. Damit gilt das „Führerprinzip“ bei den Genossenschaften auch weiterhin. Über 70 Jahre nach Ende des Hitler-Regimes ist es den etablierten Verbänden damit erneut gelungen, dieses  braune Relikt aus dunkelster Zeit deutscher Geschichte zu bewahren.

Finanzielle und machtpolitische Interessen dürften der einzige Grund dafür sein, dass das Führerprinzip so vehement von den Verbänden verteidigt wird – nur ein Verband scheint eine qualifizierte Mehrheit unter den Spitzenverbänden zu haben. Einen Wettbewerb gibt es praktisch nicht. Die Selbständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Genossenschaften wird durch die Übermacht der Verbände (bzw. des Verbandes) mehr und mehr eingeschränkt, so dass Genossenschaften immer mehr zum Spielball einer zentralen, völlig unkontrollierten Macht werden.

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