Bundesfinanzhof: Schadenersatz für Schrottimmobilien ist nicht als Gewinn zu versteuern

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Eine Zahlung dafür, dass eine Schadenersatzklage zurückgenommen und auf weitere Ansprüche bei der Rückabwicklung eines geschlossenen Immobilienfonds mit sogenannten Schrottimmobilien verzichtet wird, ist kein privater Veräußerungsgewinn. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in drei gleichlautenden Urteilen vom 6. September 2016, die diesen Mittwoch veröffentlicht wurden, entschieden (Az. IX R 44/14, IX R 45/14 und IX R 27/15).

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