Durchbruch bei DG-Fonds Nr. 30, 34, 36 und 39: Letztinstanzliches Urteil gegen Volksbank Peine

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Das könnte der Durchbruch sein und vielen Anlegern helfen, nach jahrelangen Bemühungen nun schnell und verlässlich zu ihrem Recht zu kommen:  Das Oberlandesgericht Celle hat am 9. Juni 2010 einem Anleger über 50.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Damit haben die Anleger nun ein letztinstanzliches Urteil gegen die Banken in der Hand, auf das sich viele andere Gerichte stützen werden. Das Urteil wurde vom Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze erstritten, der bereits im Jahr 2004 das bundesweit erste Urteil zugunsten eines DG-Anlegers erkämpft hatte.

Nachdem das OLG Celle noch am 07.05.2008 die Schadensersatzklage eines Anlegers des DGI 30 als verjährt abgewiesen hatte, gelang es dem Schweinfurter Rechtsanwalt, eine Änderung im Sinne der DG-Anleger zu bewirken. In einem von Dr. Schulze erstrittenen Urteil vom 10.03.2010 wurde durch das OLG Celle einem Anleger des DGI 30 vollumfänglich Recht gegeben. Erneut hat das OLG Celle nunmehr am 09.06.2010 einem Anleger des DGI 30, 34, 36 und 39 Schadensersatz zugesprochen. Dieser erhält nunmehr € 50.848,81 von der beklagten Volksabank Peine zurück. Allein die Steuervorteile des Anlegers wurden anspruchsmindernd berücksichtigt. Nachdem das OLG keine Revision zum BGH zugelassen hat, ist Dr. Schulze zuversichtlich, dass die Serie der positiven Entscheidungen zugunsten von DG-Anlegern auf absehbare Zeit nicht abreißen wird.

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9 Antworten to “Durchbruch bei DG-Fonds Nr. 30, 34, 36 und 39: Letztinstanzliches Urteil gegen Volksbank Peine”

  1. Voba-Schaden Says:

    Da kommt jetzt hoffentlich ein Erdrutsch gegen die Volksbanken und die DZ-Bank in Gang, die sich landauf, landab an den Ersparnissen schädlich getan haben, die ihre Kunden fürs Alter zurecht legen wollten. Die DG-Anlagen waren und sind wie ein Bereicherungsmodell der Genossenschaftsbanken gegen die eigene Kundschaft. Aber letzten Endes dürfte die Gerechtigkeit siegen.

    • Norbert Jann Says:

      ich schließe mich deiner Meinung voll an. bin auch einer der Geschädigen Nr. 30 in Höhe von 50.000 DM. Vielleicht könntest du mir einen Tipp geben was ich noch tun kann Anwälte sagen Verjährung sei eingetreten . Hilft nur noch Strafanzeige in Höhe von Euro 700,00

      • Karl Sauer Says:

        Das mit der Verjährung war mir bekannt. Das mit der Strafanzeige noch nicht. Wie kann sowas ablaufen?

  2. Hans Joachim Bendlin Says:

    Ich würde es begrüßen, wenn jetzt endlich die DZ-Bank und ihre Aktionäre, die Volks- und Raiffeisenbanken einsehen würden, dass ihre Blockadepolitik endgültig gescheitert ist.
    Schadensbegrenzung kann nur noch dadurch geschehen, wenn nunmehr unverzüglich eine Entschädigung der geprellten Anleger erfolgt.
    Denn die Prozesswelle rollt schon an. Ohne Einlenken der Verursacher wird das ein Tsunami werden.

    • Norbert Jann Says:

      schliesse mich deiner Meinung voll an vielleicht könntest du mir einen Tipp geben um nicht alles Geld zu verlieren. Alle Anwälte kommen mit der Verjährungsfrist plus Strafanzeige.

  3. Hertkorn Horst Says:

    Hoffentlich geht es den Voba Gesundbetern an den Kragen

  4. Norbert Jann Says:

    Ich bin leider auch einer der geprellten für Nr. 30 mit 50.000 DM wer kann mir helfen ?

  5. Dieter Kauer Says:

    Wurde von der Voba Brawo auch abgeschmettert und hab bisher nur was von Verjährung lesen können. Habe die Nr. 34.
    Wer kann helfen?

  6. Henry Bonaparte Says:

    Hallo,
    DG 39 insolvent, bekomme noch 89€…
    Was kann ich tun?

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