Posts Tagged ‘Stuttgart’
6. Februar 2014
Als erstes Obergericht hat das Oberlandesgericht Stuttgart ein längst überfälliges anlegerfreundliches Urteil zur Auslegung von Risikokategoriebegriffen wie „Wachstum“ oder „Chance“ gefällt. Durch die verwendeten Begriffe wird dem Gericht zufolge das tatsächliche Risiko verschleiert – eine anlegergerechte Beratung sei daher nicht gegeben. Die verurteilte Bank muss nun das volle verlorene Kapital ersetzen plus 44.000 Euro Zinsen.
Quelle: Instock
Schlagwörter:Anleger, anlegergerecht, Bank, Chance, Commerzbank, Kategoriebegriffe, Oberlandesgericht, OLG, Risiko, Risikokategoriebegriffe, Stuttgart, Urteil, Wachstum
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27. September 2013
Hier erfahren Sie, welche Verhandlungstermine in Sachen DG Fonds anstehen (sofern wir davon erfahren haben). Gerne gibt der Bankgenosse auch Ihre Verhandlungstermine bekannt – wir freuen und über jede Information!
Derzeit keine Termine online.
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Schlagwörter:34, 35, 36, 39, 41, Aktenzeichen, Aktzenzeichen, Aller, Altersvorsorge, Andersen, Anlageberatung, Anleger, Anwalt, Aschaffenburg, AZ, Bamberg, BGH, Bremen, Bundesgerichtshof, Cörber, DG, DG Immobilienfonds, DG-Anlage, DG-Fonds, DGI 30, Dr. Michale Schulze, DZ-Bank, Es geht weiter, Fall, Frankfurt, Göttingen, Genossenschaftliche Bank, Gericht, Gerichtstermine, Gerichtsverhandlung, Hahn, Hildesheim, hrp, in Sachen DG Fonds, KA, Kaminsky, Karlsruhe, Kausalität, Kipp, Kommentar, Krämer, Landgericht, Landgericht Bielefeld, Lüneburg, LG, Lindemann, München, Nürnberg, Neff, Oberlandesgericht, OLG, OLG Hamm, RA Ebel, Raiffeisenbank, Raiffeisenbanken, Schulze, Stehle, Stutgart, Stuttgart, Termine, Ursächlichkeit, Urteil, Verden, Verhandlungstermin, Vertretung, Verzögerungstaktik, Volksbank, Volksbanken, Vorsitzender
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12. Dezember 2012
Zuhörer, die regelmäßig die Gerichtsverhandlungen in Sachen DG Fonds besuchen, empören sich schon seit langem darüber, wie unverfroren dort gelogen wird. Mehrfach schon musste sich Südwestbank-Rechtsanwalt Tobelander und Hausjustitiar Schneider für ihr Verhalten vor Gericht scharf zurechtweisen lassen von den Richtern. Doch das scheint die „Prozesskasper“ (so werden sie von Besuchern mittlerweile bezeichnet) nicht sonderlich zu beeindrucken. Unbeirrt tragen sie wider besseres Wissen in jeder Verhandlung „frei erfundene“ Darstellungen der Sachlage vor und ignorieren damit die Fakten, die vor Gerichten längst geklärt sind.
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Schlagwörter:Andreas Tilp, Anzeige, Details, DG-Fonds, Ermittlungen, Gerichte, geschädigte Anleger, Kanzlei, LG, Mandanten, OLG, Prozessbetrug, Prozesskasper, Rechtsanwalt, Rechtsstreit, Richter, Schneider, Staatsanwaltschaft, Stuttgart, Stuttgarter Zeitung, Tobelander, Vorwurf
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10. November 2012
Tief in die juristische Mottenkiste hatte das bei Gerichten und Besuchern bestens bekannte Juristenduo Schneider/Tobelander gegriffen, um der Südwestbank doch noch eine Flucht aus ihrer Verantwortung zu ermöglichen. Diesem Treiben erteilte nun der BGH eine klare Absage. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Südwestbank wurde abgelehnt. Das vom Schweinfurter Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.12.2011 wird damit rechtskräftig. Die Südwestbank muss dem Anleger-Ehepaar aus dem Raum Stuttgart den Schaden ersetzen, der durch die Falschberatung in Sachen DG Fonds entstanden war. Steuervorteile kommen nicht in Abzug – dies hat das Gericht nochmals ausführlich dargelegt.
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Schlagwörter:Absage, Anlegerehepaar, Anwalt, Besucher, BGH, Bundesgerichtshof, DG-Fonds, DGI 19, Dr. Schulze, ersetzen, Falschberatung, Flucht, Gerichte, Juristenduo, juristische Mottenkiste, Kammer, Kunde, Ludwigsburg, Nichtzulassungsbeschwerde, Oberlandesgericht, OLG, Prozessgegnern, Rechtsauffassung, rechtskräftig, Respektlosigkeit, Richter Stehle, Richterin Schlenker, Richtern, Südwestbank, Schaden, Schneider, Senat, Staatsfeind, Stuttgart, Tobelander, Verantwortung
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19. September 2012
Stuttgart. Die Beratungsqualität einer Bank lässt sich mitunter an der Tatsache ablesen, wie oft die Bank wegen ihrer Beratungsleistung vor Gericht steht. Die Südwestbank kämpft derzeit mit einer regelrechten Klagewelle, weil sie ihren Anlegern sichere, lukrative Kapitalanlagen zur Altersvorsorge versprochen hat, die im Totalverlust endeten. Allein gestern, am 18. September 2012, fanden 4 Verhandlungen gegen die Südwestbank am Landgericht Stuttgart statt. Anleger, die die Verhandlungen besuchten, bekamen wieder einen „bunten Strauß“ an peinlichen Versuchen serviert, die rechtlich längst geklärte Situation wieder einmal aufs Neue zu verdrehen, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Schlagwörter:4 x täglich, Anleger, Beratungsleistung, Beratungsqualität, Image, Klagewelle, Landgericht, Südwestbank, Schneider, Stuttgart, Tobelander, Verhandlung, vor Gericht
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23. März 2012
Das des Bankrechtssenats des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart vom 20.04.2011 (Az. 9 U 41/10) ist durch die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH(Az. XI ZR 251/11) durch die Volksbank Friedrichshafen nunmehr rechtskräftig. Die Bank ist danach verpflichtet dem Anleger seine vollständige Einlage, die er aufgrund der Beratung durch die Volksbank in einen DG Fonds 30 investiert hatte, zuzüglich Zinsen zurück zu zahlen.
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Schlagwörter:Bankenrechtssenat, Beratung, DG-Fonds, Nichtzulassungsbeschwerde, OLG, Rücknhame, Stuttgart, Volksbank
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26. Januar 2012
Vom Niveau her sei man jetzt ganz unten angekommen, rügte Richter Stehle die beiden Vertreter der Südwestbank bei der gestrigen DG-Fonds-Verhandlung (, AZ: 9 U 132/11) beim Oberlandesgericht Stuttgart. Das Duo Schneider & Tobelander – der Justitiar der Südwestbank und sein Rechtsanwalt gaben eine Vorstellung, die das Gericht und die Zuhörer gleichermaßen entrüstete. So mussten die Bankvertreter mehrfach vom Richter zurecht gewiesen werden – Schneider, der unter Anlegern ohnehin schon seit längerem als „nicht ernstzunehmende Witzfigur gehandelt wird, fiel vor allem durch sein schlechtes Benehmen auf. „Dass Moral und Anstand bei diesen Leuten nicht zuhause sind, wussten wir“, sagte ein Anleger und ergänzte in Bezug auf den Südwestbank-Justitiar: „dass eine derart niveauloser Mensch in einer solchen Position gehalten wird, spricht nicht gerade für die Personalpolitik dieser Bank“.
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Schlagwörter:Anrechnung, Anwaltskosten, Bankvertreter, BGH, Bilger, DG-Fonds, DGI 30, Differenz, Gerichtsauftritte, Justitiar, Kammer, Mensch, niveaulos, Oberlandesgericht, OLG, Personalpolitik, Protokoll, Richter, Richterin, Südwesrbank, Südwestbank, Schlenker, Schneider, Schulze, Senat, Stehle, Steuervorteile, Stuttgart, Tobelander, Zuhörer
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16. Januar 2012
In dem langwierigen Prozess hatten die Juristen der Südwestbank Quadratur des Kreises versucht: Aufgrund der Vielzahl der durch die Südwestbank im Rahmen der Beratung ausgesprochenen Anlageempfehlungenden wollten sie den Anleger aus Ludwigsburg als „professionellen Anleger“ dastellen, der „garnicht hätte beraten werden müssen“ und deshalb sei „kein Beratungsvertrag zustande gekommen“. Das Gericht hat dieser verkrampften „Konstruktion“ der Bankjuristen eien klare Absage erteilt.
Außerdem stellte das OLG Stuttgart mit dem Urteil erneut klar, dass Steuervorteile nicht abzuziehen sind, sofern sie den Anlagebetrag nicht übersteigen. Dies war zwar bereits geklärt, doch werden Bankanwälte nicht müde, in Schriftsätzen und Verhandlungen anderes zu behaupten. Auch im vorliegenden Fall gab es dazu einen ausurfernden Vortrag der Beklagten, der jedoch – wie üblich – nichts relevantes enthielt und vom Gericht daher nicht beachtet wurde.
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Schlagwörter:Anleger, Berufung, DG-Fonds, DGI, DGI 26, DGI 30, DGI 31, DGI 34, DGI 39, Ehepaar, Gericht, Immobilienfonds, LG, Ludwigsburg, OLG, Südwestbank, südwestbank verurteilt, Schlappe, Schneider, Schulze, Sieg, Steuervorteile, Stuttgart, Tobelander, Unrecht, Urteil, Urteilsverkündung
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9. Dezember 2011
Die letzten 14 Tage waren für klagende DG-Anleger äußerst erfolgreich, ob LG oder OLG Stuttgart, LG, Hildesheim, Aschaffenburg, Regensburg oder Hamburg. Stets bot sich das immergleiche Bild: Trotz Streitverkündung gelingt es den VR-Banken nicht mehr, mit ihren trickreichen Argumentationslinien durchzudringen. Stets legen bereits die Gerichte den Banken nahe, zur Vermeidung einer Verurteilung ein attraktives Vergleichsangebot zu unterbreiten. Zwar wird hier noch versucht, mit dem üblichen 20%-Angebot durchzudringen. Aufgrund der eindeutigen und gefestigten Rechtslage wird bei sachkundiger Vertretung ein solches Angebot aber üblicherweise nicht angenommen werden. Zwischenzeitlich haben sich Vergleichsquoten zwischen 80 und 100% der Beteiligungssumme durchgesetzt. Scheitert eine solche Einigung, wird die Bank eben verurteilt.
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Schlagwörter:31.12.2011, anlage, Anleger, Anwalt, Argumentationslinien, Ascaffenburg, Banken, Beteiligungssumme, DG, DZ, Geno, Gerichte, Hamburg, Hildesheim, Klager, LG Hamburg, Rechtslage, Streitverkündung, Stuttgart, trickreichen, Vergleichsangebot, Vergleichsquoten, Vertretung, Verurteilung, VR, VR-Banken
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6. Dezember 2011
DG-Fonds: Weiterer guter Vergleich für einen Anleger nach Verhandlungen beim Landgericht Stuttgart.
Wie in vielen Fällen auch glaubte der Kunde der Volksbank Herrenberg-Rottenburg, dass die großspurigen Versprechungen dieser Bankengruppe keine leeren Worte sind. Mit den Slogans wie „Wir bieten mehr als Geld und Zinsen“ versuchte man, den Kunden zu signalisieren, dass allein das Kundeninteresse im Vordergrund stünde. Daher bestanden auch seitens des Anlegers keinerlei Bedenken, dieser Bank auch Geldanlagen anzuvertrauen. Mit dem von der Volksbank Herrenberg-Rottenburg vermittelten DGI-Fonds Nr. 30 wollte er einen Teil seiner Ersparnisse sicher und wertbeständig anlegen. Die Steuerersparnis war sicherlich nicht die Hauptmotivation für die Zeichnung, eher ein angenehmer Nebeneffekt.
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Schlagwörter:Anleger, Bankengruppe, Bankenrecht, Beratungsvertrag, BGH, DG Fondas, DG-Fonds, DG-Fonds Nr. 30, DGI, DGI 30, Eindruck, Geldanlage, Gerichtssal, Hauptmotivation, Herrenberg-Rottenburg, Immobilienfonds, Kammer, Kickback, Klage, Klager, Kunde, Landgericht, LG, Mitgeschädigte, Rückvergütung, Rechtsanwalt, Richter, RSCW, Schulze, Schweinfurt, Stuttgart, Vergleich, Vergleichsquote, verstrickt, Voba, Volksbank, VR, Widerrufsfrist, Wir beiten merh als Geld und Zinsen, Worte, Zinsen
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