Hier erfahren Sie, welche Verhandlungstermine in Sachen DG Fonds anstehen (sofern wir davon erfahren haben). Gerne gibt der Bankgenosse auch Ihre Verhandlungstermine bekannt – wir freuen und über jede Information!
Derzeit keine Termine online.
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Tief in die juristische Mottenkiste hatte das bei Gerichten und Besuchern bestens bekannte Juristenduo Schneider/Tobelander gegriffen, um der Südwestbank doch noch eine Flucht aus ihrer Verantwortung zu ermöglichen. Diesem Treiben erteilte nun der BGH eine klare Absage. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Südwestbank wurde abgelehnt. Das vom Schweinfurter Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.12.2011 wird damit rechtskräftig. Die Südwestbank muss dem Anleger-Ehepaar aus dem Raum Stuttgart den Schaden ersetzen, der durch die Falschberatung in Sachen DG Fonds entstanden war. Steuervorteile kommen nicht in Abzug – dies hat das Gericht nochmals ausführlich dargelegt.
Die Volksbank Rosenheim-Chiemsee verpflichtete sich zur Vermeidung einer ansonsten drohenden Verurteilung nunmehr zu einer Zahlung von EUR 18.500,- an den Erben eines DGI 30. „Die Bank hat es sich hier sehr leicht gemacht“, so der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze, welcher den Kläger vertrat. „Außer Ihrer Existenz bestritt die Bank den gesamten Klagevortrag mit Nichtwissen, selbst den Umstand, daß sie überhaupt eine Provision erhalten hat“.
Einbeck. Wegen verschwiegener Rückvergütungen verurteilte das Landgericht Göttingen die Volksbank Einbeck zur Rückabwicklung eines DGI 34. Die Bank hat nun EUR 117.000 zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten zu zahlen.
Daß die Bank sich überhaupt gegen den geltend gemachten Anspruch wehrte, ist dem Anwalt der Klägerin unverständlich. So hatte die Bank unstreitig eine Empfehlung zum Erwerb der Anlage ausgesprochen und unstreitig im Beratungsgespräch weder auf den Umstand der Provisionszahlung noch deren Höhe hingewiesen.
Lüneburg. Wenn die Angelegenheit nicht von substanzieller Bedeutung für den klagenden Anleger wäre, könnte man die Vorgänge am Landgericht Lüneburg in dieKategorie einstufen: „“Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich für Richter Wolfer völlig ungeniert“. Als Genosse der Volksbank scheint ihm das Wohl „seiner“ Bank wichtiger zu sein als geltendes Recht. Zahlreiche Besucher konnten die eklatanten Verstöße gegen die Zivilprozessordnung live verfolgen und stellten sich die Frage, ob der Richter sich seiner Funktion bewusst sei oder ob er sich als Anwalt der Volksbank fühle, an der er ja beteiligt ist.
„Das habe ich ja noch nie erlebt“, so der Anwalt der Volksbank Kircheim-Nürtingen vor dem Stuttgarter Landgericht. Die Volksbank hatte einem Ehepaar einen DG-Fonds Nr. 35 empfohlen, der aktuell insolvenzbedroht ist. Da das Ehepaar 2007 eine Veranstaltung des SfA besucht und in der Folge ein klärendes Gespräch mit der Bank geführt hatte, ging der Bankvertreter von Verährung der Ansprüche des Ehepaares aus. Er führte an, dass bereits 2007 im Handelsblatt über die Aufklärungspflicht über Provisionen berichtet worden sei, woraus er eine kenntnisabhängige Verjährung ableitete. Im Jahr 2009 ließ das Ehepaar durch eine norddeutsche Kanzlei ein Forderungsschreiben erstellen, wollte die notwendige Klage jedoch durch den Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze erheben lassen, was in der Folge auch geschah.
Die letzten 14 Tage waren für klagende DG-Anleger äußerst erfolgreich, ob LG oder OLG Stuttgart, LG, Hildesheim, Aschaffenburg, Regensburg oder Hamburg. Stets bot sich das immergleiche Bild: Trotz Streitverkündung gelingt es den VR-Banken nicht mehr, mit ihren trickreichen Argumentationslinien durchzudringen. Stets legen bereits die Gerichte den Banken nahe, zur Vermeidung einer Verurteilung ein attraktives Vergleichsangebot zu unterbreiten. Zwar wird hier noch versucht, mit dem üblichen 20%-Angebot durchzudringen. Aufgrund der eindeutigen und gefestigten Rechtslage wird bei sachkundiger Vertretung ein solches Angebot aber üblicherweise nicht angenommen werden. Zwischenzeitlich haben sich Vergleichsquoten zwischen 80 und 100% der Beteiligungssumme durchgesetzt. Scheitert eine solche Einigung, wird die Bank eben verurteilt.
Die Raiffeisen-Volksbank Erlangen-Höchstadt eG wurde bereits 2010 zur Rückabwicklung eines DG-Fonds verurteilt. Leider hat sie hieraus nichts gelernt. In dem ursprünglichen Verfahren wurde die Raiffeisen-Volksbank Erlangen-Höchstadt eG durch die vom Bayerischen Genossenschaftsverband stets empfohlenen Münchner Geno-Recht-Kanzlei vertreten. Freundlich, jovial und gewohnt manipulativ – aber letztlich erfolglos – trat diese vor dem LG Nürnberg auf.
Am 16. November 2011 hätte vor dem OLG Frankfurt eine Berufungs-Verhandlung in Sachen DG Fonds Nr. 34 stattfinden sollen. Doch die Verhandlung im Fall Bilger gegen die DG Anlage und die DZ Bank wurde kurz vor dem Termin erneut verschoben. Damit scheint das Kalkül von DZ Bank, DG Anlage und der Kanzlei Lindemann aufgegangen zu sein, durch fadenscheinige Begründungen die Gerichte davon abzuhalten, noch vor der Verjährungsfrist ein Urteil zu fällen. Damit sollen andere Anleger von einer Klage abgehalten werden. Der Fall geht zurück auf das Jahr 2005.
Noch im Jahr 2009 hatte das LG Bückeburg die Klage eines DG-30-Anlegers als verjährt abgewiesen. Dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze gelang es seinerzeit, dass das OLG Celle diese Entscheidung zugunsten des betroffenen Anlegers korrigierte. Gleichwohl akzeptierte die Volksbank in Schaumburg eG die zwischenzeitlich bundesweit eindeutige Rechtsprechung nicht, sodass im Falle eines weiteren DG-30-Anlegers Klage zum Landgericht Bückeburg eingereicht werden mußte.