Posts Tagged ‘Rechtslage’

LG Rottweil verurteilt Volksbank Horb-Freudenstadt eG zur Rückabwicklung eines DGI 30

19. März 2012

Nach einer äußerst kontrovers geführten Hauptverhandlung verurteilte das Landgericht Rottweil die VR-Bank Horb-Freudenstadt eG zur vollständigen Rückabwicklung einer DGI-30-Beteiligung. Bis zuletzt hatte sich die beklagte Bank geweigert, die Rechtslage zu akzeptieren. Ihre Verteidigung stützte sie im Wesentlichen auf längst überholte Argumente. So habe sie ihre Aufklärungspflicht über gezahlte Provisionen nicht gekannt und befinde sich insoweit in einem Verbotsirrtum. Auch handele es sich bei den Provisionen nicht um Rückvergütungen, über welche aufzuklären sei. Sämtliche dieser Argumente sind durch die Obergerichte und den BGH längst widerlegt. Das bizarrste Argument war jedoch zur Rechtfertigung des Verjährungseinwands gezogen worden.

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VR-Bank Erlangen-Höchstadt schließt Vergleich mit DG-Anleger

13. März 2012

Die VR-Bank Erlangen-Höchstadt wurde bereits mehrfach durch das Landgericht Nürnberg wegen verschwiegener Rückvergütungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von DG-Fonds verurteilt. Obwohl man meinen könnte, daß diese die insoweit eindeutige Rechtslage nunmehr kennt, war es erneut erforderlich, Klage einzureichen. Einer weiteren Verurteilung entging die Bank allein dadurch, daß sie sich vergleichsweise verpflichtete, die erbrachten Einlagen vollständig zurück zu zahlen.

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LG Göttingen verurteilt Volksbank Einbeck zur Rückabwicklung eines DGI 34

12. März 2012

Einbeck. Wegen verschwiegener Rückvergütungen verurteilte das Landgericht Göttingen die Volksbank Einbeck zur Rückabwicklung eines DGI 34. Die Bank hat nun EUR 117.000 zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten zu zahlen.

Daß die Bank sich überhaupt gegen den geltend gemachten Anspruch wehrte, ist dem Anwalt der Klägerin unverständlich. So hatte die Bank unstreitig eine Empfehlung zum Erwerb der Anlage ausgesprochen und unstreitig im Beratungsgespräch weder auf den Umstand der Provisionszahlung noch deren Höhe hingewiesen.

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Gerichte durchschauen Banken-Tricks: Anleger siegen auf breiter Front

9. Dezember 2011

Die letzten 14 Tage waren für klagende DG-Anleger äußerst erfolgreich, ob LG oder OLG Stuttgart, LG, Hildesheim, Aschaffenburg, Regensburg oder Hamburg. Stets bot sich das immergleiche Bild: Trotz Streitverkündung gelingt es den VR-Banken nicht mehr, mit ihren trickreichen Argumentationslinien durchzudringen. Stets legen bereits die Gerichte den Banken nahe, zur Vermeidung einer Verurteilung ein attraktives Vergleichsangebot zu unterbreiten. Zwar wird hier noch versucht, mit dem üblichen 20%-Angebot durchzudringen. Aufgrund der eindeutigen und gefestigten Rechtslage wird bei sachkundiger Vertretung ein solches Angebot aber üblicherweise nicht angenommen werden. Zwischenzeitlich haben sich Vergleichsquoten zwischen 80 und 100% der Beteiligungssumme durchgesetzt. Scheitert eine solche Einigung, wird die Bank eben verurteilt.

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VR-Bank Alzenau kann sich nur mit einem Vergleich einem Urteil entziehen

3. Dezember 2011

DG-Fonds: Die Serie von Gerichtsverhandlungen gegen VR-Banken reißt nicht ab. Am 30.11.2011 konnte sich die VR-Bank Alzenau bei einer Verhandlung am LG Aschaffenburg nur knapp einem eindeutigen Urteil entziehen: In letzter Sekunde wurde in Vergleich geschlossen.

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OLG Karlsruhe kassiert LG-Fehl-Urteil – Badische Beamtenbank muss Schadenersatz zahlen

16. Juli 2011

Karlsruhe. Eine merkwürdige Klageabweisung des Landgerichts Karlsruhe hatte in Juristenkreisen bundesweit für Kopfschütteln gesorgt. Trotz eindeutiger Rechtslage zugunsten eines geschädigten Anlegers hatte das Gericht die Klage in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz wurde die Sache jetzt richtig gestellt – die BBBank (Badische Beamtenbank) muss den kompletten Schaden ersetzen.

Obwohl dem Kläger unstreitig kein Prospekt übergeben wurde, hatte das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz die Klage eines DG-Anlegers abgewiesen. Zur Begründung führte es aus, dass es sich bei den an die beklagte BBBank eG gezahlten Provisionen, welche unstreitig 8% betragen haben, nicht um aufklärungspflichtige Rückvergütungen gehandelt habe. Dies deshalb, da der Kläger die Provision an die Fondgesellschaft gezahlt habe und von dort die Provisionszahlung an die Bank geflossen sei. In absoluter Verkennung der Sach- und Rechtslage nahm das Landgericht Karlsruhe an, dass eine Aufklärungspflicht nur dann bestünde, wenn die Provision vom Kläger erst an die Bank, von dort an die Fondsgesellschaft und sodann an die Bank zurückgezahlt worden sei.

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Skandal-Volksbank Friedrichshafen blamiert sich erneut vor Gericht

3. Juli 2011

Auch Lüge, Streitverkündung und unendlich lange Schriftsätze helfen der Chaos-Bank nicht

Wie die Lokalpresse berichtet, brodelt es bei der Volksbank Friedrichshafen. Anstatt ihrem genossenschaftlichen Auftrag, der Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu genügen, bekriegen sich Vorstand und Aufsichtsrat. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, daß die Volksbank Friedrichshafen trotz der mittlerweile eindeutig zugunsten der DG-Anleger geklärten Rechtslage gegen diesen zu Felde zieht, statt seinen berechtigten Schadensersatzanspruch anzuerkennen.

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Landgericht München fackelt nicht lange.

15. Juni 2011

Wie klar die Rechtslage in Sachen DG Fonds mittlerweile ist, zeigte sich bei einer Verhandlung, die dieser Tage vor dem LG München stattfand: Noch in der ersten Verhandlung, die als Gütetermin angesetzt war, verkündete das Gericht sein Urteil.

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