Posts Tagged ‘DZ’

Gerichte durchschauen Banken-Tricks: Anleger siegen auf breiter Front

9. Dezember 2011

Die letzten 14 Tage waren für klagende DG-Anleger äußerst erfolgreich, ob LG oder OLG Stuttgart, LG, Hildesheim, Aschaffenburg, Regensburg oder Hamburg. Stets bot sich das immergleiche Bild: Trotz Streitverkündung gelingt es den VR-Banken nicht mehr, mit ihren trickreichen Argumentationslinien durchzudringen. Stets legen bereits die Gerichte den Banken nahe, zur Vermeidung einer Verurteilung ein attraktives Vergleichsangebot zu unterbreiten. Zwar wird hier noch versucht, mit dem üblichen 20%-Angebot durchzudringen. Aufgrund der eindeutigen und gefestigten Rechtslage wird bei sachkundiger Vertretung ein solches Angebot aber üblicherweise nicht angenommen werden. Zwischenzeitlich haben sich Vergleichsquoten zwischen 80 und 100% der Beteiligungssumme durchgesetzt. Scheitert eine solche Einigung, wird die Bank eben verurteilt.

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Entscheidung erneut vertagt!

6. November 2011

Am 16. November 2011 hätte vor dem OLG Frankfurt eine Berufungs-Verhandlung in Sachen DG Fonds Nr. 34 stattfinden sollen. Doch die Verhandlung im Fall Bilger gegen die DG Anlage und die DZ Bank wurde kurz vor dem Termin erneut verschoben. Damit scheint das Kalkül von DZ Bank, DG Anlage und der Kanzlei Lindemann aufgegangen zu sein, durch fadenscheinige Begründungen die Gerichte davon abzuhalten, noch vor der Verjährungsfrist ein Urteil zu fällen. Damit sollen andere Anleger von einer Klage abgehalten werden. Der Fall geht zurück auf das Jahr 2005.

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Auch Commerzbank spielt auf Verjährung

22. Juli 2011

DG Fonds-Insider wissen es: Seit langem versucht man bei der DZ Bank, die Anleger ruhig zu stellen, bis am 31.12.2011 die endgültige Verjährung eingetreten ist. Auch die Commerzbank spielt dieses Spiel: Der Bank wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem inzwischen geschlossenen Immobilienfonds ihre Kunden bewusst getäuscht zu haben. Unter anderem sei von der Bank im Depotauszug Ende 2010 ein völlig falscher Rückkaufswert genannt worden. Offensichtlich wollte man die Anleger ruhigstellen und so in die Verjährung laufen lassen. Ein Anwalt: „Das ist Betrug.“

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OLG Karlsruhe kassiert LG-Fehl-Urteil – Badische Beamtenbank muss Schadenersatz zahlen

16. Juli 2011

Karlsruhe. Eine merkwürdige Klageabweisung des Landgerichts Karlsruhe hatte in Juristenkreisen bundesweit für Kopfschütteln gesorgt. Trotz eindeutiger Rechtslage zugunsten eines geschädigten Anlegers hatte das Gericht die Klage in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz wurde die Sache jetzt richtig gestellt – die BBBank (Badische Beamtenbank) muss den kompletten Schaden ersetzen.

Obwohl dem Kläger unstreitig kein Prospekt übergeben wurde, hatte das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz die Klage eines DG-Anlegers abgewiesen. Zur Begründung führte es aus, dass es sich bei den an die beklagte BBBank eG gezahlten Provisionen, welche unstreitig 8% betragen haben, nicht um aufklärungspflichtige Rückvergütungen gehandelt habe. Dies deshalb, da der Kläger die Provision an die Fondgesellschaft gezahlt habe und von dort die Provisionszahlung an die Bank geflossen sei. In absoluter Verkennung der Sach- und Rechtslage nahm das Landgericht Karlsruhe an, dass eine Aufklärungspflicht nur dann bestünde, wenn die Provision vom Kläger erst an die Bank, von dort an die Fondsgesellschaft und sodann an die Bank zurückgezahlt worden sei.

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DZ Bank erneut verurteilt

29. April 2011

Die Urteile gegen die DZ Bank in Sachen DG Fonds häufen sich. Am 2. März hat das Landgericht Frankfurt eine weitere eindeutige Entscheidung getroffen: Die DZ Bank muss dem Anleger den Schaden ersetzen, weil sie im Prospekt eine Mietgarantie versprochen hat, die mehr als drei mal so hoch war als in der Realität. Unterdessen verdichten sich die Anzeichen, dass die zahlreichen Fakten, die in Zusammenhang mit dem DG Fonds-Skandal ans Licht treten, auch von strafrechtlicher Bedeutung sein könnten.

Tarnen und Täuschen – Genossen vor Gericht

14. Januar 2011

Ein Kommentar von Dr. A. von Bank
Es ist zwar nicht neu, doch in letzter Zeit häufen sich die Fälle allzu offensichtlicher Tarn- und Täuschmannöver der DZ-Bank und der zahlreichen, von geschädigten Anlegern verklagten Volks- und Raiffeisenbanken.  So sind dem Bankgenossen mittlerweile unzählige Fälle bekannt, in denen die Bankenvertreter so kreativ mit der Wahrheit umgegangen sind, dass ein Normalsterblicher es mit „Lügen, dass sich die Balken biegen“ bezeichnen würde. Auch prozesstaktisch ziehen die hochdotierten Rechtsverdreher der orange-blauen Versager-Banken alle Hebel und Register. Da werden Termine immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen verschoben, neue Anwälte hinzugezogen und permanent haltlose Zusammenhänge konstruiert, die dann später wieder revidiert werden müssen, wenn Anlegeranwälte wachsam sind. Mal wird Berufung eingelegt, dann wieder zurückgezogen und der Vergleichsweg gesucht, um dann trickreich den Anleger erneut über den Tisch zu ziehen.

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DG-Fonds 35: DG-Anlage und DZ-Bank verurteilt

10. Dezember 2010

Das Landgericht Frankfurt hat die DG Anlage GmbH und DZ Bank AG in einem weiteren Fall verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger des DG Fonds 35. Dem Geschädigten wurden insgesamt 30.703,99 Euro plus Zinsen zugesprochen (Aktenzeichen 2-25 O 495/10). Die Urteilsverkündung war am 10.11.2010.

Hauptentscheidungsgrund des Gerichtes waren Prospektfehler (fehlerhafte Angaben zu der Mietgarantiebürgschaft, fehlerhafte Darstellung der sogenannten „weichen Kosten“).

Anwalt des Klägers war RA Uwe Siemon, Frankfurt.

„Kirschblüten“ bei der DZ-Bank

19. Juli 2010

Etwas mehr als drei Jahres ist es her, als DZ-Bank-Chef Kirsch in einem FAZ-Interview jede Menge „Blüten“ von sich gab. Der Bankgenosse empfiehlt Interessierten, selbst nachzulesen, was der genossenschaftliche Leithammel damals von sich gab und was er davon erreicht hat. So hat er schon damals eine Lösung bei den mraoden DG-Fonds angekündigt. In den drei Jahren, die seither vergangen sind, ist zwar viel passiert – eine Lösung hat Kirsch nicht zustande gebracht.

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DZ-Bank-Chef: „Wir müssen uns vor uns selber schützen“

9. Mai 2010

Ob das eine Erkenntnis ist, die da bei DZ-Bank-Chef Kirsch zu reifen beginnt? Jedenfalls titelt die Berliner Zeitung vom 30. April 2010 ein Kirsch-Interview mit dem Zitat „Wir müssen uns vor uns selber schützen“. Richtig ist, Berliner Zeitungdass man die Welt – vor allem die Anleger – vor der DZ Bank schützen sollte. Denn eigentlich sollte das genossenschaftliche „Spitzeninstitut“ die Aktivitäten der genossenschaftlichenVolks- und Raiffeisenbanken untereinander koordinieren.  Die genossenschaftlichen Grundsätze wurden jedoch rücksichtslos über Bord geworfen: Nicht die von Raiffeisen angestrebten Vorteile für die Mitglieder zählen heute. Kirsch & Kollegen haben die DZ Bank zu einem Spielcasino gemacht. Weil sie – entgegen der genossenschaftlichen Ziele – Gewinnmaximierung betreiben wollten.

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DZ-Bank wälzt Lehmann-Risiken auf Anleger ab

30. Januar 2010

Im Mai 2007 vertreibt die DZ Bank eine Anleihe, die den bezeichnenden Namen „Cobold 74“ trägt. Schon der Name „Cobold“ ist eine Täuschung: der Kobold ist laut Wikipedia „ein Hausgeist, der das Haus schützt, aber seine Bewohner gerne neckt, allerdings ohne Schaden anzurichten“. Der Schaden, den die Kobold Anleihe der DZ Bank bei deutschen Kleinanlegern angerichtet hat, geht in die Millionen. Die „Anleihe“ hat es auch sonst in sich: Emittent ist die DZ Bank; das erweckt Vertrauen. Handelt es sich doch um eine deutsche Genossenschaftsbank, deren Insolvenz praktisch ausgeschlossen ist. Man muss schon genau hinschauen, um festzustellen der Anleger, der diese Anleihe zeichnet, erwirbt nicht etwa ein DZ Risiko; er handelt sich vielmehr das schlechteste Kreditrisiko eines Korbes ein, der aus 5 US-amerikanischen Banken besteht. Darunter, und das macht die Sache brisant, die Pleitebank Lehman Brothers.

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